Eheschließung
Liebe Brautpaare,
Sie wollen heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Erforderliche Unterlagen:
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Wohnort-Standesamt, welche Unterlagen für Ihre Eheschließung erforderlich sind.
Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige sind und noch nie bzw. ausschließlich ohne Beteiligung ausländischen Rechts verheiratet waren, können wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft geben.
Falls bei Ihnen ausländisches Recht beteiligt ist, bitten wir Sie, uns eine Anfrage per E-Mail (standesamt@meintaufkirchen.de) zu schicken. Folgende Informationen von beiden Eheschließenden sollte Ihre E-Mail enthalten:
- vollständiger Name
- Geburtsdatum und -ort
- Staatsangehörigkeit(en)
- Wohnort
- Familienstand
- bei bestehenden Vorehen:
- Anzahl
- Ort und Datum der Eheschließung(en)
- Ort und Datum der Scheidung(en)
- Staatsangehörigkeit(en) der früheren Ehepartner
- ggf. Anzahl gemeinsamer Kinder
Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 25 €. Diese wird Ihnen, bei einer späteren Anmeldung der Eheschließung, gutgeschrieben.
Termin zur Anmeldung der Eheschließung:
Wenn Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, vereinbaren Sie bitte telefonisch mit uns einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung. Bei diesem Termin sollten beide Partner anwesend sein.
Die Eheanmeldung ist genau 6 Monate gültig. Das bedeutet, dass Sie ab dem Tag der Anmeldung 6 Monate Zeit haben, um die Ehe zu schließen – z. B. Eheanmeldung am 02.01.2022 → spätmöglichster Eheschließungstermin: 02.07.2022.
Wo und an welchem Tag Ihre Eheschließung stattfinden soll, wird während der Eheanmeldung festgelegt.
Eheschließungstermine:
Eheschließungen in Taufkirchen sind möglich von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 bis 11:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 15:00 bis 16:00 Uhr.
Gebühren:
Je nach Einzelfall, ab 55,00 €.