Neues aus dem Fundbüro!
Sie haben etwas gefunden?
Ob Geldbörse, Schlüssel oder Jacke, gefundene Gegenstände können Sie entweder im Fachbereich Bürgerservice oder bei einer Polizeidienststelle abgeben.
Wenn der Eigentümer der Fundsache sich nicht innerhalb von 6 Monaten meldet, können Sie als Finder die abgegebene Sache erhalten. Bitte machen Sie bereits bei der Erstattung der Fundanzeige Ihren Wunsch auf späteren Erhalt der Fundsache geltend. Nach Ablauf der Frist werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Sie haben etwas verloren?
Möglicherweise ist Ihr verlorengegangenes Eigentum abgegeben worden. Es kann jedoch erfahrungsgemäß auch mehrere Wochen dauern, bis die Fundsachen im Fachbereich Bürgerservice eintreffen. Wenn Hinweise auf den Eigentümer ermittelt werden können, wird dieser schriftlich oder telefonisch benachrichtigt.