Veröffentlicht am: 01.07.2024
Für Betroffene hat die Bayerische Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und Beseitigung der entstandenen Schäden in einem ersten Schritt eine Soforthilfe bereitgestellt.
Bei der Soforthilfe Haushalt/Hausrat können Hilfen in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt von den Mietern oder Eigentümern (die selbst in einem betroffenen Objekt wohnen) beantragt werden.
weiter zum Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe "Haushalt/Hausrat"...
Quelle: Landratsamt München